Ausgabe 32/2020
Gesetzgebung vom 05.08.2020

Verbesserungen für Familien und Menschen mit Behinderung geplant

Das Bundeskabinett hat am 29.07.2020 zwei Gesetzentwürfe beschlossen, die nun ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Es handelt sich um

  • den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Zweites Familienentlastungsgesetz) und
  • den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Pauschbeträge für Steuerpflichtige mit einer Behinderung und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Behinderten-Pauschbetragsgesetz).

Nachfolgend stellen wir Ihnen die Inhalte im Überblick vor:

Entlastungen beim Tarif und für Familien

Das Zweite Familienentlastungsgesetz setzt mit einer erneuten Anpassung von Kindergeld und Kinderfreibetrag den zweiten Teil der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Danach sollte das Kindergeld in dieser Legislaturperiode in zwei Teilschritten pro Kind um 25 € pro Monat erhöht werden.

Den ersten Teil hat die Bundesregierung bereits mit dem Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen vom 29.11.2018 (BGBl I 2018, 2210) für die Jahre 2019 und 2020 umgesetzt.