Das Bundeskabinett hat am 29.07.2020 zwei Gesetzentwürfe beschlossen, die nun ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Es handelt sich um
Nachfolgend stellen wir Ihnen die Inhalte im Überblick vor:
Das Zweite Familienentlastungsgesetz setzt mit einer erneuten Anpassung von Kindergeld und Kinderfreibetrag den zweiten Teil der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Danach sollte das Kindergeld in dieser Legislaturperiode in zwei Teilschritten pro Kind um 25 € pro Monat erhöht werden.
Den ersten Teil hat die Bundesregierung bereits mit dem Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen vom 29.11.2018 (BGBl I 2018,
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