Verbilligter
Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber als Arbeitslohn
Der
verbilligte Erwerb von Aktien vom Arbeitgeber (oder einem Dritten)
kann zu Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 Abs.
1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1EStG führen, wenn der Vorteil
dem Arbeitnehmer "für" seine Arbeitsleistung gewährt
wird.
Ein lohnsteuerbarer Vorteil
liegt jedoch nur insoweit vor, als der Arbeitgeber die Aktien tatsächlich
verbilligt an den Arbeitnehmer veräußert, mithin der Wert der
Aktien den vereinbarten Kaufpreis übersteigt.
Ob der Arbeitnehmer das
Wirtschaftsgut verbilligt erwirbt oder sich Leistung und Gegenleistung entsprechen,
ist grundsätzlich anhand der Wertverhältnisse bei Abschluss des
für beide Seiten verbindlichen Veräußerungsgeschäfts zu bestimmen.