Ausgabe 25/2014
Einkommensteuer Aktuell vom 19.06.2014
BMF-Schreiben v. 12.05.2014 - IV C 2 - S 2743/12/10001

Verdeckte Einlage und Zufluss von Gehaltsbestandteilen bei einem GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer

Der BFH hat in den Urteilen vom 03.02.2011 - VI R 4/10 und VI R 66/09 sowie vom 15.03.2013 - VI R 24/12 zur lohnsteuerlichen Behandlung bestimmter Gehaltsbestandteile eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft Stellung genommen, die im Anstellungsvertrag vereinbart, tatsächlich aber nicht ausgezahlt wurden.

Nach Auffassung der Verwaltung sind die Entscheidungen wie folgt auszulegen:

Dem beherrschenden Gesellschafter fließt eine eindeutige und unbestrittene Forderung gegen "seine" Kapitalgesellschaft bereits mit deren Fälligkeit zu (BFH, Urt. v. 03.02.2011 - VI R 66/09). Ob sich der Vorgang in der Bilanz der Kapitalgesellschaft tatsächlich gewinnmindernd ausgewirkt hat, etwa durch die Bildung einer Verbindlichkeit, ist für die Anwendung dieser sog. Zuflussfiktion unerheblich, sofern eine solche Verbindlichkeit nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung hätte gebildet werden müssen.