Durch die nicht fremdvergleichskonforme Überlassung von Wirtschaftsgütern einer Gesellschaft an Ihren Gesellschafter kommt es oftmals zu verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA). Anders als bei einer vGA durch Umqualifizierung der Einkünfte (z.B. Arbeitslohn in Kapitaleinkünfte) kommt es bei der schädlichen Überlassung von Wirtschaftsgütern regelmäßig zu effektiven steuerlichen Mehrbelastungen durch eine vGA. Der BFH hat sich in zwei aktuellen Urteilen (
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