Ausgabe 46/2016
Thema der Woche vom 15.11.2016
BFH, Urt. v. 27.07.2016 - I R 8/15
BFH, Urt. v. 27.07.2016 - I R 12/15

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Gebäudevermietung

Durch die nicht fremdvergleichskonforme Überlassung von Wirtschaftsgütern einer Gesellschaft an Ihren Gesellschafter kommt es oftmals zu verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA). Anders als bei einer vGA durch Umqualifizierung der Einkünfte (z.B. Arbeitslohn in Kapitaleinkünfte) kommt es bei der schädlichen Überlassung von Wirtschaftsgütern regelmäßig zu effektiven steuerlichen Mehrbelastungen durch eine vGA. Der BFH hat sich in zwei aktuellen Urteilen (I R 12/15 und I R 8/15) mit einer möglichen vGA bei der Vermietung von bebauten Grundstücken von der Gesellschaft an ihren Gesellschafter befasst. Hierbei stellte sich insbesondere die Frage, wie der entsprechend angemessene Preis im Detail zu ermitteln ist.

BFH, Urt. v. 27.07.2016 - I R 8/15
BFH, Urt. v. 27.07.2016 - I R 12/15

Rechtlicher Hintergrund

  • Bei einer vGA nach § 8 Abs. 3 Satz 3 KStG werden nicht fremdvergleichskonforme Leistungen der Gesellschaft an den Gesellschafter bei diesem als Einkünfte aus Kapitalvermögen qualifiziert. Außerdem ist der Betrag der vGA dem Einkommen der Gesellschaft zuzurechnen.
  • Zentral für die Frage des Fremdvergleichs ist die Rechtsfigur eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters. Hierbei wird davon ausgegangen, dass dieser keine Vereinbarungen zum Nachteil der Gesellschaft abschließen würde.

Der Fall: I R 12/15