Vereinbarkeit
der "per country limitation" für ausländische
Steuern mit Unionsrecht
Die
Berechnung des Anrechnungshöchstbetrags nach Maßgabe von § 34c
Abs. 1 Satz 2 EStG 2002 verstößt im Hinblick auf das unionsrechtliche
Gebot, das subjektive Nettoprinzip vorrangig im Wohnsitzstaat zu
verwirklichen, gegen die Freiheit des Kapitalverkehrs. Der Höchstbetrag
ist deswegen "geltungserhaltend" in der Weise zu errechnen,
dass der Betrag der Steuer, die auf das in Deutschland zu versteuernde
Einkommen - einschließlich der ausländischen Einkünfte - zu entrichten
ist, mit dem Quotienten multipliziert wird, der sich aus den ausländischen
Einkünften und der Summe der Einkünfte ergibt, wobei der letztgenannte
Betrag um alle steuerrechtlich abzugsfähigen personenbezogenen
und familienbezogenen Positionen, vor allem Sonderausgaben und außergewöhnliche
Belastungen, aber auch den Altersentlastungsbetrag sowie den Grundfreibetrag,
zu vermindern ist. Das gilt für Einkünfte aus EU-Mitgliedstaaten gleichermaßen
wie für Einkünfte aus Drittstaaten (Anschluss an EuGH, Urt. v.
28.02.2013 - Rs. C-168/11).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "STEUER-TELEX" abrufen.
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.