Die gleichlautenden Erlasse
der obersten Finanzbehörden der Länder vom 17.05.2011 (BStBl I
2011,
Der sehr umfangreiche neue Ländererlass enthält inhaltlich zwar keine grundlegenden rechtlichen Änderungen, wurde aber redaktionell überarbeitet, in seiner Gliederung optimiert und insbesondere im Hinblick auf das vereinfachte Ertragswertverfahren neu gefasst. So wird umfangreich definiert, wann es aufgrund von offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen nicht anzuwenden ist, wann der durchschnittliche Jahresertrag nicht aus den vorhergehenden drei vollen Wirtschaftsjahren abgeleitet werden darf und wann es in Sonderfällen irrelevant ist. Im Folgenden werden die für die Praxis wichtigsten Eckpunkte vorgestellt.
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