Auf die Erinnerung der Antragsgegnerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 20. Juli 2022 geändert und der Kostenfestsetzungsantrag der Antragstellerin vom 1. April 2022 abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
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