Ausgabe 23/2011
Thema der Woche vom 09.06.2011

Verfassungsbeschwerde zur Mantelkauf-Regelung

Das FG Hamburg hat dem BVerfG mit einem am 25.05.2011 veröffentlichen Beschluss (v. 04.04.2011 - 2 K 33/10) ein Musterverfahren zur Frage der Verlustübernahme beim sog. Mantelkauf zur Entscheidung vorgelegt. Das Gericht hält die 2008 über § 8c Satz 1 KStG neu eingeführte Verlustverrechnungsbeschränkung aus mehreren Gründen für verfassungsrechtlich bedenklich. So verstößt es gegen den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, wenn ein Gesellschafterwechsel bei einer Kapitalgesellschaft dazu führt, dass Verluste aus der bisherigen Tätigkeit verlorengehen und daher für eine spätere Verrechnung mit Gewinnen nicht mehr zur Verfügung stehen. Denn dieser Vorgang betrifft die Ebene der Anteilseigner und hat keine direkten Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Ertrag des Unternehmens.