Ausgabe 37/2014
Einkommensteuer Aktuell vom 11.09.2014
BFH, Beschl. v. 26.02.2014 - I R 59/12

Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung (Verlustabzug) bei Definitiveffekten

Es wird eine Entscheidung des BVerfG eingeholt, ob § 8 Abs. 1 KStG 2002 i.V.m. § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG 2002 i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 22.12.2003 (BGBl I 2003, 2840) und ob § 10a Satz 2 GewStG 2002 i.d.F. des Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes und anderer Gesetze vom 23.12.2003 (BGBl I 2003, 2922) gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen.

BFH, Beschl. v. 26.02.2014 - I R 59/12

Kurzfassung

Der BFH vertritt die Auffassung, dass die sog. Mindestbesteuerung gem. § 10d Abs. 2 EStG "in ihrer Grundkonzeption" nicht verfassungswidrig ist. Das Gericht ist nun aber davon überzeugt, dass das nur für den "Normalfall" gilt, nicht jedoch, wenn der vom Gesetzgeber beabsichtigte, lediglich zeitliche Aufschub der Verlustverrechnung in einen endgültigen Ausschluss der Verlustverrechnung hineinwächst und damit ein sog. Definitiveffekt eintritt. Der I. Senat des BFH hat deswegen das BVerfG im Rahmen eines Normenkontrollersuchens zur Verfassungsprüfung angerufen.