Ausgabe 8/2014
Verfahrensrecht Aktuell vom 20.02.2014
BMF-Schreiben v. 31.01.2014 - IV A 3 - S 0342/09/10001-08

Verjährungshemmende Wirkung sog. ressortfremder Grundlagenbescheide

Nach dem BFH-Urteil vom 21.02.2013 - V R 27/11 (BStBl II 2013, 529) bewirken die von ressortfremden Behörden erlassenen Grundlagenbescheide, die nicht dem Anwendungsbereich der §§ 179 ff. AO unterliegen, nur dann eine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 10 AO, wenn sie vor Ablauf der Festsetzungsfrist der im Einzelfall betroffenen Steuer erlassen worden sind.

Da das BFH-Urteil eine rückwirkende Verschärfung der Steuerrechtsprechung beinhaltet, hat die Verwaltung folgende Vertrauensschutzregelung getroffen:

Ressortfremde Grundlagenbescheide, die nicht dem Anwendungsbereich der §§ 179 ff. AO unterliegen, bewirken auch dann eine Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist des Folgebescheids nach § 171 Abs. 10 AO, soweit

  • der Grundlagenbescheid vor Ablauf der Festsetzungsfrist des Folgebescheids bei der zuständigen (ressortfremden) Behörde beantragt worden ist (analog zu § 171 Abs. 3 AO) und