Nach dem BFH-Urteil vom 21.02.2013 - V R 27/11 (BStBl II
2013,
Da das BFH-Urteil eine rückwirkende Verschärfung der Steuerrechtsprechung beinhaltet, hat die Verwaltung folgende Vertrauensschutzregelung getroffen:
Ressortfremde Grundlagenbescheide, die nicht dem Anwendungsbereich der §§ 179 ff. AO unterliegen, bewirken auch dann eine Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist des Folgebescheids nach § 171 Abs. 10 AO, soweit
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