Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts einer Immobilie kann nur durch ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erbracht werden und damit nicht durch ein von einem Sachverständigen erstelltes Gutachten, der (direkt oder indirekt) von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DA GmbH) zertifiziert worden ist. Zertifizierte Sachverständige stehen nicht mit allgemein öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gleich.
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