Das FG Münster hat mit Urteil vom 11.03.2016 - 4 K 3365/14 E zur Verlustnutzung bei Investitionen in ein Anlagemodell mit Blockheizkraftwerken entschieden, deren Bau letztlich nicht realisiert wurde. Es lag ein betrügerisches Schneeballsystem vor, wonach zunächst Erträge realisiert worden sind, die Wirtschaftsgüter aber tatsächlich nicht angeschafft wurden. Fraglich ist, ob die Verluste aus Gewerbebetrieb oder aus Kapitalvermögen zu behandeln sind.
Im typischen Verlauf eines Schneeballsystems werden Anleger mit hohen Renditeversprechen geködert. Versprochene Renditen werden allerdings in Wirklichkeit nicht erzielt, Auszahlungen an die Investoren werden vom Einlagenstock gezahlt. So kann es dauern, bis der Schwindel auffliegt.
Aus steuerlicher Sicht werden Erträge aus Schneeballsystemen voll versteuert; dies hat der BFH in ständiger Rechtsprechung entschieden (BFH, Urt. v. 11.2.2014 - VIII R 25/12, BStBl II 2014,
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