Ausgabe 18/2016
Thema der Woche vom 03.05.2016
FG Münster, Urt. v. 11.03.2016 - 4 K 3365/14 E

Verlustabzug bei betrügerischem Anlagesystem

Das FG Münster hat mit Urteil vom 11.03.2016 - 4 K 3365/14 E zur Verlustnutzung bei Investitionen in ein Anlagemodell mit Blockheizkraftwerken entschieden, deren Bau letztlich nicht realisiert wurde. Es lag ein betrügerisches Schneeballsystem vor, wonach zunächst Erträge realisiert worden sind, die Wirtschaftsgüter aber tatsächlich nicht angeschafft wurden. Fraglich ist, ob die Verluste aus Gewerbebetrieb oder aus Kapitalvermögen zu behandeln sind.

FG Münster, Urt. v. 11.03.2016 - 4 K 3365/14 E

Rechtlicher Rahmen

Im typischen Verlauf eines Schneeballsystems werden Anleger mit hohen Renditeversprechen geködert. Versprochene Renditen werden allerdings in Wirklichkeit nicht erzielt, Auszahlungen an die Investoren werden vom Einlagenstock gezahlt. So kann es dauern, bis der Schwindel auffliegt.

Aus steuerlicher Sicht werden Erträge aus Schneeballsystemen voll versteuert; dies hat der BFH in ständiger Rechtsprechung entschieden (BFH, Urt. v. 11.2.2014 - VIII R 25/12, BStBl II 2014, 461). Die Geltendmachung eines Totalverlusts der Investition kann allerdings sehr schwierig werden. Außerdem können eventuell auch Haftungsthemen für insoweit zu Unrecht geltend gemachte Vorsteuerbeträge entstehen.

Der Urteilsfall