Ausgabe 5/2015
Thema der Woche vom 29.01.2015

Verlustverrechnung nach § 15a EStG : Veräußerungsgewinne einer vermögensverwaltenden Immobilien-KG

Der BFH hat mit Urteil vom 02.09.2014 - IX R 52/13 zur Möglichkeit der Verrechnung von nicht ausgeglichenen bzw. nicht abgezogenen Verlusten von Veräußerungsgewinnen bei einer vermögensverwaltenden KG entschieden. Der Anwendungsbereich des § 15a EStG zielt in erster Linie auf haftungsbeschränkte Gesellschafter von gewerblich tätigen Personengesellschaften i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Grundsätzlich ist die Norm jedoch auch im Kontext anderer Einkunftsarten anwendbar, z.B. bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) oder den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG).

Der rechtliche Rahmen des Urteils