Ausgabe 11/2010
Thema der Woche vom 18.03.2010

Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: Neuer Anwendungserlass

Durch das JStG 2008 wurde das damals immer beliebter werdende Steuersparmodell der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen auf seinen Kernbereich, die Übertragung von Betriebsvermögen in der Rechtsform des Einzelunternehmens oder der Personen- und Kapitalgesellschaft, beschränkt. Begünstigt sind jetzt nur noch Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Übertragung eines

  • Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft, die eine Tätigkeit gem. §§ 13, 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder 18 Abs. 1 EStG ausübt,
  • Betriebs oder Teilbetriebs,
  • mindestens 50 % betragenden Anteils an einer GmbH, wenn der Übergeber als Geschäftsführer tätig war und der Übernehmer diese Tätigkeit nach der Übertragung übernimmt, sowie
  • Wohnteils eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft.

Aus Vereinfachungsgründen wurde dabei auf die vorherige Unterscheidung zwischen Renten und dauernden Lasten verzichtet, so dass bei seit 2008 abgeschlossenen Vereinbarungen die Versorgungsleistungen in vollem Umfang als Sonderausgaben abgezogen werden können und vom Empfänger der Leistung zu versteuern sind. Dadurch wird bei Leibrenten auf den Ansatz nur des Ertragsanteils verzichtet - sowohl auf der Einnahmen- als auch der Ausgabenseite.