Ausgabe 35/2010
Gesetzgebung vom 02.09.2010

Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen

Im Verlauf des Jahres hat sich in mehreren Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Verordnungsbedarf ergeben. Der Referentenentwurf für eine Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen greift diesen Bedarf zusammenfassend auf. Änderungen mehrerer Verordnungen werden dabei zur Verfahrenserleichterung in einer Mantelverordnung vorgenommen.

Inhalte

Betroffen sind folgende Regelungen bzw. Regelungsbereiche:

  • Anpassung an organisatorische Veränderungen in der Sozialverwaltung der Länder (teilweise wurden die Versorgungsämter in den Ländern aufgelöst und deren Aufgaben auf andere Behörden übertragen), § 65 EStDV,
  • Folgeänderung im Lohnsteuerabzugsverfahren (Lohnkonto) nach einer Änderung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung (Großbuchst. B ist im Lohnkonto nicht mehr aufzuzeichnen), § 4 LStDV,
  • Erhöhung bzw. Einführung von Bagatellgrenzen für Anzeigen von Vermögensverwahrern und -verwaltern sowie von Versicherungsunternehmen (jeweils 5.000 ı) und Konkretisierung der Anzeigeninhalte (§§ 1 bis 3 ErbStDV) sowie Erhöhung von Bagatellgrenzen (angepasst an die erhöhten Freibeträge) für Anzeigen der Gerichte und Notare (§§ 7 und 8 ErbStDV), die jeweils an das Erbschaftsteuer-Finanzamt zu erstatten sind,