Im Verlauf des Jahres hat sich in mehreren
Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Verordnungsbedarf
ergeben. Der Referentenentwurf für eine Verordnung zur Änderung
steuerlicher Verordnungen greift diesen Bedarf zusammenfassend auf.
Änderungen mehrerer Verordnungen werden dabei zur Verfahrenserleichterung
in einer Mantelverordnung vorgenommen.
Inhalte
Betroffen sind folgende Regelungen bzw. Regelungsbereiche:
Anpassung an organisatorische
Veränderungen in der Sozialverwaltung der Länder (teilweise wurden
die Versorgungsämter in den Ländern aufgelöst und deren Aufgaben
auf andere Behörden übertragen), § 65EStDV,
Folgeänderung im Lohnsteuerabzugsverfahren (Lohnkonto)
nach einer Änderung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
(Großbuchst. B ist im Lohnkonto nicht mehr aufzuzeichnen), § 4LStDV,
Erhöhung bzw. Einführung von Bagatellgrenzen für
Anzeigen von Vermögensverwahrern und -verwaltern sowie von Versicherungsunternehmen
(jeweils 5.000 ı) und Konkretisierung der Anzeigeninhalte (§§
1 bis 3ErbStDV) sowie Erhöhung von Bagatellgrenzen (angepasst
an die erhöhten Freibeträge) für Anzeigen der Gerichte und Notare
(§§ 7 und 8ErbStDV), die jeweils an das Erbschaftsteuer-Finanzamt
zu erstatten sind,
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