Ausgabe 48/2022
Einkommensteuer Aktuell vom 30.11.2022
FG Münster, Urt. v. 13.04.2022 - 13 K 141/20 F , Rev. eingelegt (Az. beim BFH: IV R 10/22)

Verrechenbarer Verlust nach § 15a EStG

Nach Maßgabe der streng jahresbezogenen Betrachtung gem. § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG beeinflussen Mehrentnahmen aus früheren Jahren das negative Kapitalkonto eines Kommanditisten für Zwecke des § 15a EStG nicht. Eine andere Auslegung lässt § 15a EStG nicht zu. Hinzurechnungsbeträge nach § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG sind außerbilanziell zu erfassen und haben damit für die Höhe des Kapitalkontos i.S.d. § 15a EStG ebenfalls keine Relevanz.

FG Münster, Urt. v. 13.04.2022 - 13 K 141/20 F , Rev. eingelegt (Az. beim BFH: IV R 10/22)