Ausgabe 49/2022
Umsatzsteuer Aktuell vom 07.12.2022
EuGH, Urt. v. 24.11.2022 - C-596/21, rkr.

Versagung des Rechts auf Vorsteuerabzug bei Steuerhinterziehung in einer Lieferkette

  1. Dem zweiten Erwerber eines Gegenstands kann der Vorsteuerabzug versagt werden, wenn er von einer vom ursprünglichen Verkäufer bei der ersten Veräußerung begangenen Mehrwertsteuerhinterziehung Kenntnis hatte oder hätte haben müssen.
  2. Dem zweiten Erwerber eines Gegenstands, mit dem auf einer Umsatzstufe vor diesem Erwerb ein betrügerischer Umsatz bewirkt wurde, der nur einen Teil der zu erhebenden Mehrwertsteuer betraf, ist das Recht auf Vorsteuerabzug vollständig zu versagen, wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass der Erwerb mit einer Steuerhinterziehung in Zusammenhang stand.
EuGH, Urt. v. 24.11.2022 - C-596/21, rkr.

Die Entscheidung des EuGH erging aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des FG Nürnberg (Beschl. v. 21.09.2021 - 2 K 345/20) und betraf die Auslegung der Art. 167 und 168 MwStSystRL im Licht des Grundsatzes des Verbots von Betrug.