Ausgabe 48/2004
Gesetzgebung vom 25.11.2004

Verschiebung der Anlage EÜR auf 2005

Durch das Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmen und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung vom 31.7.2003 (BGBl. I, 1550, STEUER-TELEX, 466) wurde in § 60 Abs. 4 EStDV die Verpflichtung eingeführt, die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck vorzunehmen. Der Vordruck ist - nach derzeitiger Rechtslage - bei einem Wirtschaftsjahr, das dem Kalenderjahr entspricht, erstmals für das Kalenderjahr 2004 zusammen mit der Einkommensteuererklärung abzugeben.

Auf dieser Grundlage wurden mit BMF-Schreiben vom 17.10.2003 (BStBl. I, 502, STEUER-TELEX, 683) ein Vordruck EÜR und eine Anleitung veröffentlicht. Die Diskussion in der Öffentlichkeit hat gezeigt, dass der Vordruck und die Anleitung anwenderfreundlicher gestaltet werden müssen. Eine Überarbeitung kann nicht bis zum 31.12.2004 abgeschlossen werden.