Die Anwendung der Vorgaben
zur Vorsteuerberichtigung bereitet in der Praxis nach wie vor große
Schwierigkeiten. Das liegt nicht nur an den komplizierten Einzelregelungen in
Bezug auf das Anlage- und Umlaufvermögen von Unternehmern, sondern
auch an den laufenden gesetzlichen Änderungen an den Inhalten des
§ 15a UStG. Dazu gehören z.B. das Erste Gesetz zum Abbau bürokratischer
Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (ausführlich
BMF-Schreiben v. 12.04.2007 -
Die OFD Frankfurt weist mit Verfügung vom 24.02.2010 - S 7316 A - 2 - St 111 darauf hin, dass die Vorsteuerberichtigung häufig zugunsten wie zuungunsten der Unternehmer unterbleibt und die Anwendung der Gesetzesvorschrift daher gezielt überwacht werden muss. Das umfangreiche Schreiben bietet aber auch eine Reihe von Erläuterungen, die für die Beratungspraxis nützlich sein können. Nachfolgend wichtige Eckpunkte dieser Verfügung:
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