Ausgabe 21/2010
Thema der Woche vom 27.05.2010

Verwaltungssicht zur Berichtigung der Vorsteuer nach § 15a UStG

Die Anwendung der Vorgaben zur Vorsteuerberichtigung bereitet in der Praxis nach wie vor große Schwierigkeiten. Das liegt nicht nur an den komplizierten Einzelregelungen in Bezug auf das Anlage- und Umlaufvermögen von Unternehmern, sondern auch an den laufenden gesetzlichen Änderungen an den Inhalten des § 15a UStG. Dazu gehören z.B. das Erste Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (ausführlich BMF-Schreiben v. 12.04.2007 - IV A 5 - S 7316/07/0002, BStBl I 2007, 466) oder das EURLUmsG (BMF-Schreiben v. 06.12.2005 - IV A 5 - S 7316 - 25/05, BStBl I 2005, 1068). Nunmehr wird die Vorschrift durch das Jahressteuergesetz (JStG) 2010 erneut verändert, da der Vorsteuerabzug bei gemischtgenutzten Gebäuden auf den unternehmerischen Bereich beschränkt wird (siehe STX 15/10, 228).

Die OFD Frankfurt weist mit Verfügung vom 24.02.2010 - S 7316 A - 2 - St 111 darauf hin, dass die Vorsteuerberichtigung häufig zugunsten wie zuungunsten der Unternehmer unterbleibt und die Anwendung der Gesetzesvorschrift daher gezielt überwacht werden muss. Das umfangreiche Schreiben bietet aber auch eine Reihe von Erläuterungen, die für die Beratungspraxis nützlich sein können. Nachfolgend wichtige Eckpunkte dieser Verfügung:

Berichtigungsobjekte des § 15a UStG