Ausgabe 20/2014
Verfahrensrecht Aktuell vom 15.05.2014
FG Münster, Urt. v. 30.01.2014 - 2 K 3074/12 F

Verwertung der Erkenntnisse einer widerrechtlich erworbenen "Bank-CD"

Ein gegen geltendes Gesetz verstoßender Ankauf von sog. Bank-CDs mit Daten potentieller Steuerhinterzieher unterliegt keinem Verwertungsverbot.

FG Münster, Urt. v. 30.01.2014 - 2 K 3074/12 F

Kurzfassung

Im Zuge der diversen Ankäufe von Bank-CDs durch die Steuerfahndung oder den BND steht immer wieder die Frage im Raum, ob die Verwertung der erlangten Daten überhaupt gesetzlich zulässig ist. Nachdem das BVerfG beschlossen hat, über die Zulässigkeit nicht zu entscheiden (BVerfG, Beschl. v. 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09), ist grundsätzlich kein Verwertungsverbot solcher Daten gegeben.

Das FG Münster hat hierzu festgestellt, dass für die Verwertung der Daten bestimmte Bedingungen gelten. So dürfen z.B. Wohnungsdurchsuchungen aufgrund von durch die CDs erlangten Informationen durchgeführt werden, wenn kein Verfassungsverstoß beim Ankauf dieser Daten vorlag. Ein Rechtssatz, dass bei rechtsfehlerhafter Beweiserhebung eine Verwertung stets unzulässig ist, existiert nicht.

Sofern keine qualifizierten, grundrechtsrelevanten Verfahrensverstöße vorliegen, ist zwischen den Individualinteressen von Steuerpflichtigen und der Pflicht des Staates hinsichtlich einer gesetzmäßigen und gleichmäßigen Steuerfestsetzung i.S.d. § 85 AO abzuwägen.