Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2022 die Kriterien des Art. 344 Abs. 1 Nr. 2 MwStSystRL erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am 03.11.2021 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU 2021 Nr. C 446, 14) veröffentlicht. Am 15.12.2021 hat die Europäische Kommission zudem eine Berichtigung der deutschen Sprachfassung dieser Liste im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU 2021 Nr. C 505, 16) veröffentlicht. Ein Abdruck dieser Liste sowie ein Abdruck der Berichtigung der deutschen Sprachfassung ist dem BMF-Schreiben beigefügt.
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