Verzicht
auf die Besteuerung als Kleinunternehmer (Option zur Regelbesteuerung)
Auch
ein Kleinunternehmer (§ 19UStG) muss eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung
abgeben.
Berechnet ein Kleinunternehmer
in einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung die Steuer nach den allgemeinen
Vorschriften des UStG, ist darin grundsätzlich ein Verzicht auf
die Besteuerung als Kleinunternehmer (sog. Option zur Regelbesteuerung) zu
sehen.
In Zweifelsfällen muss
das Finanzamt den Kleinunternehmer fragen, welcher Besteuerungsform
er seine Umsätze unterwerfen will. Verbleiben Zweifel, kann eine
Option zur Regelbesteuerung nicht angenommen werden.