Ausgabe 50/2013
Umsatzsteuer Aktuell vom 12.12.2013
BFH, Urt. v. 24.07.2013 - XI R 14/11

Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer (Option zur Regelbesteuerung)

  1. Auch ein Kleinunternehmer (§ 19 UStG) muss eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben.
  2. Berechnet ein Kleinunternehmer in einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung die Steuer nach den allgemeinen Vorschriften des UStG, ist darin grundsätzlich ein Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer (sog. Option zur Regelbesteuerung) zu sehen.
  3. In Zweifelsfällen muss das Finanzamt den Kleinunternehmer fragen, welcher Besteuerungsform er seine Umsätze unterwerfen will. Verbleiben Zweifel, kann eine Option zur Regelbesteuerung nicht angenommen werden.
BFH, Urt. v. 24.07.2013 - XI R 14/11

Kurzfassung