Ausgabe 7/2014
Körperschaftsteuer Aktuell vom 13.02.2014
FG Münster, Urt. v. 24.10.2013 - 3 K 103/13 Erb, Rev. eingelegt (Az. beim BFH: II R 44/13)

VGA an dem Gesellschafter nahestehende Person ist keine Schenkung

Der verbilligte Verkauf eines Grundstücks durch eine GmbH an den Bruder eines Gesellschafters ist keine freigebige Zuwendung.

FG Münster, Urt. v. 24.10.2013 - 3 K 103/13 Erb, Rev. eingelegt (Az. beim BFH: II R 44/13)

Kurzfassung

Eine freigebige Zuwendung i.S.v. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG setzt in objektiver Hinsicht voraus, dass die Leistung zu einer Bereicherung des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden führt und die Zuwendung (objektiv) unentgeltlich ist. Aus subjektiver Sicht ist der Wille des Zuwendenden zur Freigebigkeit Voraussetzung. Steuerpflichtig kann darüber hinaus auch eine gemischte Schenkung sein.

Im zu beurteilenden Fall erwarb der Bruder eines GmbH-Gesellschafters gegen Übernahme von Schulden zwei Grundstücke von der GmbH. Nach Ermittlungen des Finanzamts seien die Verkehrswerte der Grundstücke höher als die übernommenen Schulden gewesen. In dieser verhinderten Vermögensmehrung sah das Finanzamt eine vGA. Darüber hinaus ging es jedoch zusätzlich von einer Schenkung der GmbH an den Bruder des Gesellschafters aus und setzte Schenkungsteuer fest.