Ausgabe 14/2014
Körperschaftsteuer Aktuell vom 03.04.2014
BFH, Urt. v. 11.09.2013 - I R 28/13
BFH, Urt. v. 23.10.2013 - I R 89/12

VGA durch Kapitalabfindung der Pensionszusage an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer

  1. Zahlt eine GmbH ihrem beherrschenden (und weiterhin als Geschäftsführer tätigen) Gesellschafter-Geschäftsführer aus Anlass der Übertragung von Gesellschaftsanteilen auf seinen Sohn eine Abfindung gegen Verzicht auf die ihm erteilte betriebliche Pensionszusage, obschon als Versorgungsfälle ursprünglich nur die dauernde Arbeitsunfähigkeit und die Beendigung des Geschäftsführervertrags mit oder nach Vollendung des 65. Lebensjahres vereinbart waren, ist regelmäßig eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis und damit eine vGA anzunehmen.
  2. Sagt eine GmbH ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer anstelle der monatlichen Rente "spontan" die Zahlung einer Kapitalabfindung der Versorgungsanwartschaft zu, so ist die gezahlte Abfindung regelmäßig vGA (Anschluss an Senatsurt. v. 15.09.2004 - I R 62/03, BStBl II 2005, 176). Überdies unterfällt die Zahlung der Kapitalabfindung anstelle der Rente dem Schriftlichkeitserfordernis in § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG 2002.