Ausgabe 32/2014
Körperschaftsteuer Aktuell vom 07.08.2014
FG Köln, Urt. v. 13.03.2014 - 10 K 2606/12

VGA: Fremdübliche Bemessung des Mietentgelts

Die Vermietung einer Immobilie führt zum Ansatz einer vGA, wenn nicht mindestens die Kostenmiete vereinbart wird.

FG Köln, Urt. v. 13.03.2014 - 10 K 2606/12

Kurzfassung

Im Urteilsfall vermietete die Organtochterkapitalgesellschaft einer GmbH zwei in ihrem Eigentum befindliche luxuriöse Immobilien zu privaten Wohnzwecken an die Geschäftsführerin der Mutter-GmbH (Mutter-GmbH als Zwischenmieterin). Als Gegenleistung für die Nutzungsüberlassung wurde ein Mietwert auf das Geschäftsführergehalt angerechnet. Die Betriebsprüfung stellte jedoch fest, dass der Mietwert zu niedrig angesetzt worden ist, und ging daher von einer vGA der Organtochter an die Muttergesellschaft und von einer vGA der Muttergesellschaft an die Gesellschafterin aus.