Ausgabe 21/2022
Gesetzgebung vom 25.05.2022

Viertes Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat am 19.05.2022 das „Vierte Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ beschlossen (i.d.F. der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, BT-Drucks. 20/1906). Der ursprüngliche Gesetzesentwurf (BT-Drucks. 20/1111), über den wir in Ausgabe 07/2022 (STX 2022, 83) ausführlich berichtet hatten, wurde in mehreren Punkten geändert und ergänzt.

Unter anderem wurden die Steuererklärungsfristen für die kommenden Jahre und die neue Steuerbefreiung für den sog. Pflegebonus nochmals ausgeweitet. Die jetzt noch erforderliche Zustimmung des Bundesrats ist kurzfristig zu erwarten. Auf folgende Änderungen und Ergänzungen ist besonders hinzuweisen:

Verlängerung Steuererklärungsfristen

Bereits nach dem Gesetzentwurf sollten die Fristen für den Besteuerungszeitraum 2020 wegen der andauernden zusätzlichen Belastungen der Angehörigen der steuerberatenden Berufe noch einmal um drei Monate auf nunmehr insgesamt sechs Monate ausgeweitet werden.