Ausgabe 43/2014
Erbschaft-/Schenkungsteuer Aktuell vom 23.10.2014
BFH, Urt. v. 17.07.2014 - IV R 52/11

Vollzug einer Schenkung bei unentgeltlicher Zuwendung einer atypisch stillen Beteiligung

Die unentgeltliche Zuwendung einer atypisch stillen Beteiligung ist mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags zivilrechtlich wirksam vollzogen (Bestätigung und Fortentwicklung des BGH-Urt. v. 29.11.2011 - II ZR 306/09).

BFH, Urt. v. 17.07.2014 - IV R 52/11

Kurzfassung

Das Urteil befasst sich ausführlich mit der im Schenkungsteuerrecht maßgeblichen zivilrechtlichen Beurteilung der Frage, wann eine Schenkung bei unentgeltlicher Zuwendung einer atypisch stillen Beteiligung vollzogen ist.

Der BGH hat entschieden, dass die unentgeltliche Zuwendung einer durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags entstehenden Unterbeteiligung, mit der dem Unterbeteiligten über eine schuldrechtliche Mitberechtigung an den Vermögensrechten des dem Hauptbeteiligten zustehenden Gesellschaftsanteils hinaus mitgliedschaftliche Rechte in der Unterbeteiligungsgesellschaft eingeräumt werden, mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags i.S.d. § 518 Abs. 2 BGB vollzogen ist.