Die unentgeltliche Zuwendung einer atypisch stillen Beteiligung ist mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags zivilrechtlich wirksam vollzogen (Bestätigung und Fortentwicklung des BGH-Urt. v. 29.11.2011 - II ZR 306/09).
Kurzfassung
Das Urteil befasst sich ausführlich mit der im Schenkungsteuerrecht maßgeblichen zivilrechtlichen Beurteilung der Frage, wann eine Schenkung bei unentgeltlicher Zuwendung einer atypisch stillen Beteiligung vollzogen ist.
Der BGH hat entschieden, dass die unentgeltliche Zuwendung einer durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags entstehenden Unterbeteiligung, mit der dem Unterbeteiligten über eine schuldrechtliche Mitberechtigung an den Vermögensrechten des dem Hauptbeteiligten zustehenden Gesellschaftsanteils hinaus mitgliedschaftliche Rechte in der Unterbeteiligungsgesellschaft eingeräumt werden, mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags i.S.d. § 518 Abs. 2 BGB vollzogen ist.
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|