Ausgabe 22/2022
Thema der Woche vom 01.06.2022
BFH, Beschl. v. 15.12.2021 - XI R 19/18

Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossener Repräsentationsaufwand eines Pferderennstalls mit Pferdezucht und -handel

  1. Das Ausüben einer wirtschaftlichen Tätigkeit und das ausschließliche Tätigen von Repräsentationsaufwand schließen einander nicht aus.
  2. Ob Repräsentationsaufwendungen ohne streng geschäftlichen Charakter vorliegen, beruht auf einer tatsächlichen Würdigung der im Einzelfall getroffenen Feststellungen.
  3. Der Empfänger der Gutschrift, der der Abrechnung mittels Gutschrift zugestimmt und dieser nicht widersprochen hat, schuldet den darin für eine nichtsteuerbare Leistung ausgewiesenen Steuerbetrag.
BFH, Beschl. v. 15.12.2021 - XI R 19/18

Hintergrund

Unter der Voraussetzung, dass die Unternehmereigenschaft i.S.d. § 2 Abs. 1 UStG gegeben ist, erbringt der Betreiber eines Pferderennstalls bzw. einer Pferdezucht grundsätzlich steuerbare und steuerpflichtige Lieferungen und sonstige Leistungen. Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn z.B. Jung- oder Zuchttiere veräußert oder Antrittsgelder im Rahmen von Reitwettbewerben erzielt werden. Analog dazu ist der Unternehmer nach § 15 Abs. 1 Satz 1 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt.