Im aktuellen Fall sind die Klägerin sowie die Beigeladene zwei von drei Kindern ihrer im Jahr 2008 verstorbenen Mutter sowie ihres im Jahr 2018 verstorbenen Vaters. Die Mutter hatte testamentarisch ihren Ehemann und den Vater der Kinder als Vorerben und die Klägerin sowie die Beigeladene zu Nacherben zu je 1/2 eingesetzt, ferner wurde die Klägerin zur Testamentsvollstreckerin bestimmt. Zum Vermögen der Mutter hatten ein Grundstück im Bezirk des Finanzamts A sowie mehrere Grundstücke im Bezirk des Finanzamts B gehört, die nach dem Tod der Mutter im Grundbuch auf den Vater umgeschrieben wurden. Die Nacherbfolge wurde eingetragen.
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