Ausgabe 11/2014
Thema der Woche vom 13.03.2014

Vorabentscheidungsersuchen zu den umsatzsteuerrechtlichen Problemen bei einer Holding

Der XI. Senat des BFH hat dem EuGH im Rahmen von zwei Vorabentscheidungsersuchen (Beschl. v. 11.12.2013 - XI R 17/11, XI R 38/12) mehrere Fragen zum Vorsteuerabzug bei einer Holding sowie zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft vorgelegt. Im Kern geht es um die Frage, wie die Vorsteuern bei einer Holding aufzuteilen sind, die auch Leistungen gegenüber ihren Tochtergesellschaften erbringt. Darüber hinaus fragt der BFH an, ob eine Organschaft auch zu einer Personengesellschaft als Organgesellschaft bestehen kann. Möglicherweise ist die Organschaft im UStG nicht EU-rechtskonform umgesetzt. Die Vorabentscheidungsersuchen beschäftigen sich daher mit zwei Kernproblemen des Umsatzsteuerrechts. Sie können somit erhebliche Auswirkungen für die Beratungspraxis haben.

Sachverhalt im Verfahren XI R 38/12

In dem Verfahren XI R 38/12 ist die Höhe des Vorsteuerabzugs bei einer AG (Klägerin) streitig. Zunächst wurden alle Aktien der Klägerin durch eine GmbH & Co. KG gehalten. Die AG übte die folgenden Tätigkeiten aus:

  • Erwerb, Betrieb und Veräußerung von Seeschiffen sowie
  • Erwerb und Verwaltung von in- und ausländischen Beteiligungen und Finanzanlagen im Bereich der Schifffahrt.