Vorabentscheidungsersuchen
zur rückwirkenden Rechnungsberichtigung
Seit dem EuGH-Urteil vom
15.07.2010 - Rs. C-368/09, Pannon Gép, wird darüber gestritten,
ob eine Rechnungsberichtigung in der Umsatzsteuer Rückwirkung entfaltet. Das
FG Niedersachsen hat diese Frage nun durch ein Vorabentscheidungsersuchen
dem EuGH vorgelegt (Beschl. v. 03.07.2014 - 5 K 40/14). Sowohl das
Urteil in der Rechtssache Pannon Gép als auch die spätere EuGH-Entscheidung
vom 08.05.2013 - Rs. C-271/12, Petroma Transports, haben diese Frage
offen gelassen. Auch der BFH hat sich bislang zu diesem Thema nicht
endgültig geäußert. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass
eine Rechnungsberichtigung nicht auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung
zurückwirkt (z.B. OFD Magdeburg, Vfg. v. 03.03.2014 - S 7300 -
123 - St 244 und Abschn. 15.2. Abs. 5 UStAE).
Das Grundproblem
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "STEUER-TELEX" abrufen.
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.