Ausgabe 47/2014
Thema der Woche vom 20.11.2014

Vorabentscheidungsersuchen zur rückwirkenden Rechnungsberichtigung

Seit dem EuGH-Urteil vom 15.07.2010 - Rs. C-368/09, Pannon Gép, wird darüber gestritten, ob eine Rechnungsberichtigung in der Umsatzsteuer Rückwirkung entfaltet. Das FG Niedersachsen hat diese Frage nun durch ein Vorabentscheidungsersuchen dem EuGH vorgelegt (Beschl. v. 03.07.2014 - 5 K 40/14). Sowohl das Urteil in der Rechtssache Pannon Gép als auch die spätere EuGH-Entscheidung vom 08.05.2013 - Rs. C-271/12, Petroma Transports, haben diese Frage offen gelassen. Auch der BFH hat sich bislang zu diesem Thema nicht endgültig geäußert. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass eine Rechnungsberichtigung nicht auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung zurückwirkt (z.B. OFD Magdeburg, Vfg. v. 03.03.2014 - S 7300 - 123 - St 244 und Abschn. 15.2. Abs. 5 UStAE).

Das Grundproblem