Ausgabe 1/2023
Umsatzsteuer Aktuell vom 11.01.2023
BMF-Schreiben v. 21.12.2022 - III C 3 - S 7344/19/10001 :004

Voranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2023

Für das Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahren hat die Verwaltung für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2023 die neuen Vordruckmuster eingeführt und auf folgende Änderungen hingewiesen:

  • Durch Art. 16 Nr. 5 i.V.m. Art. 43 Abs. 6 des JStG 2022 vom 16.12.2022 (BGBl I 2022, 2294) wurde mit Wirkung zum 01.01.2023 in § 12 Abs. 3 UStG ein Nullsteuersatz auf die Lieferungen, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von bestimmten Solarmodulen, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, eingeführt. Die Voraussetzungen für die Anwendung des Nullsteuersatzes gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird. Entsprechende Umsätze im Zusammenhang mit der Lieferung oder Installation der o.g. Gegenstände sind in Zeile 14 (Kennzahl - Kz - 87) des Vordruckmusters USt 1 A einzutragen. Innergemeinschaftliche Erwerbe der o.g. Gegenstände sind in Zeile 26 (Kz 90) des Vordruckmusters USt 1 A anzugeben.