Ausgabe 14/2018
Gesetzgebung vom 03.04.2018

Vorerst keine Steuervereinfachung?

In seiner Sitzung am 23.03.2018 hat der Bundesrat unter TOP 2 kurzfristig einen Gesetzesantrag zur Vereinfachung des Steuerrechts abgesetzt.

Antragsteller waren die Bundesländer Hessen, Bremen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. In ihrem Gesetzesantrag für ein "Gesetz zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 (StVereinfG 2013)" schlagen sie einige Einzelmaßnahmen vor, z.B.:

  • Pauschalierung der abzugsfähigen Kosten für die Unterhaltung eines häuslichen Arbeitszimmers,
  • Absenkung der Freigrenze für steuerfreie Sachbezüge,
  • Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags,
  • Erhöhung der Pauschbeträge für behinderte Menschen,
  • Neuregelung für den Abzug und den Nachweis von Pflegekosten,
  • Vereinfachung des Verlustabzugs nach § 15a EStG bei Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft oder vergleichbaren haftungsbeschränkten Beteiligungsformen,
  • Begrenzung der Steuerfreiheit der Arbeitgeberleistungen zur Kinderbetreuung sowie
  • Einschränkungen der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen.

Hinweis