FG Düsseldorf, Urt.
v. 11.09.2013 - 7 K 545/13 E, Rev. eingelegt (Az. beim BFH: IX
R 42/13)
Vorfälligkeitsentschädigung
bei Grundstücksverkauf nach Ablauf der Spekulationsfrist
Vorfälligkeitsentschädigungen aus Anlass
der Veräußerung des Grundstücks stellen jedenfalls dann keine
nachträglichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung
und Verpachtung dar, wenn die Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1
Satz 1 EStG zum Zeitpunkt der Veräußerung bereits abgelaufen war (Abgrenzung
zum BFH, Urt. v. 20.06.2012 - IX R 67/10, BStBl II 2013, 275).
Der ursprünglich durch die Aufnahme eines
Kredits zur Anschaffung eines Vermietungsobjekts bestehende Zusammenhang
mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wird durch die
Veräußerung des Vermietungsobjekts unterbrochen, wenn die vorzeitige
Rückführung des Kredits auf die Verpflichtung des Veräußerers
zur lastenfreien Übereignung des Grundstücks zurückzuführen
ist.
FG Düsseldorf, Urt.
v. 11.09.2013 - 7 K 545/13 E, Rev. eingelegt (Az. beim BFH: IX
R 42/13)
Kurzfassung
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