Ausgabe 1/2014
Einkommensteuer Aktuell vom 02.01.2014
FG Düsseldorf, Urt. v. 11.09.2013 - 7 K 545/13 E, Rev. eingelegt (Az. beim BFH: IX R 42/13)

Vorfälligkeitsentschädigung bei Grundstücksverkauf nach Ablauf der Spekulationsfrist

Vorfälligkeitsentschädigungen aus Anlass der Veräußerung des Grundstücks stellen jedenfalls dann keine nachträglichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar, wenn die Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 EStG zum Zeitpunkt der Veräußerung bereits abgelaufen war (Abgrenzung zum BFH, Urt. v. 20.06.2012 - IX R 67/10, BStBl II 2013, 275).

Der ursprünglich durch die Aufnahme eines Kredits zur Anschaffung eines Vermietungsobjekts bestehende Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wird durch die Veräußerung des Vermietungsobjekts unterbrochen, wenn die vorzeitige Rückführung des Kredits auf die Verpflichtung des Veräußerers zur lastenfreien Übereignung des Grundstücks zurückzuführen ist.

FG Düsseldorf, Urt. v. 11.09.2013 - 7 K 545/13 E, Rev. eingelegt (Az. beim BFH: IX R 42/13)

Kurzfassung