Steuererklärungen sind dem Finanzamt in der Regel nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung elektronisch zu übermitteln. Dieses BMF-Schreiben bestimmt die Voraussetzungen, unter denen Steuererklärungen noch in Papierform abgegeben werden dürfen.
Sie dürfen auch in Papierform abgegeben werden, wenn
In diesem Zusammenhang nimmt das Schreiben zu folgenden Punkten Stellung:
Steuerpflichtige müssen bei der Abgabe von Steuererklärungen in Papierform Folgendes beachten:
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