Ausgabe 8/2014
Verfahrensrecht Aktuell vom 20.02.2014
BMF-Schreiben v. 07.02.2014 - IV A 3 - S 0338/07/10010

Vorläufige Steuerfestsetzung (§ 165 Abs. 1 AO) wegen anhängiger Musterverfahren

Das BMF hat den Katalog der vorläufigen Festsetzungen der Einkommensteuer gem. § 165 Abs. 1 AO erweitert. Neu hinzugekommen ist die Berücksichtigung von Beiträgen zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit im Rahmen eines negativen Progressionsvorbehalts (§ 32b EStG).

Hinweis

Der neue Vorläufigkeitsvermerk wird im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten sämtlichen Einkommensteuerfestsetzungen beigefügt, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erfassen.

BMF-Schreiben v. 07.02.2014 - IV A 3 - S 0338/07/10010