Das BMF hat den Katalog der vorläufigen Festsetzungen der Einkommensteuer gem. § 165 Abs. 1 AO erweitert. Neu hinzugekommen ist die Berücksichtigung von Beiträgen zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit im Rahmen eines negativen Progressionsvorbehalts (§ 32b EStG).
Der neue Vorläufigkeitsvermerk wird im Rahmen der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten sämtlichen Einkommensteuerfestsetzungen beigefügt, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erfassen. |
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