Ausgabe 25/2017
Thema der Woche vom 20.06.2017
BFH, Urt. v. 25.01.2017 -X R 59/14

Vorsicht bei Betriebsübertragung: Nießbrauchsgestaltung führt zur Aufdeckung stiller Reserven

Nießbrauchsgestaltungen sind ein beliebtes Instrument der Vermögensnachfolge. Neben den erbschaft- und schenkungsteuerlichen Themen sind auch die ertragsteuerlichen Folgen zu beachten. Der BFH hat aktuell zur Frage entschieden, ob eine steuerneutrale Betriebsübertragung nach § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG auch dann möglich ist, wenn die Übergeberin sich den Nießbrauch an der einzigen wesentlichen Betriebsgrundlage vorbehält und diese weiterhin gewerblich nutzt. Besonderheit im Fall war außerdem, dass der Gewerbebetrieb nicht von der Übergeberin selbst betrieben wurde, sondern im Rahmen einer Betriebsverpachtung an einen Dritten überlassen wurde.

BFH, Urt. v. 25.01.2017 -X R 59/14

Rechtlicher Rahmen

  • Durch einen Vorbehaltsnießbrauch zu Gunsten des Übergebers kann das Eigentum an einem Wirtschaftsgut auf einen Begünstigten übertragen werden, während dem Übergeber die Erträge des Wirtschaftsguts weiter zufließen. Aus schenkungsteuerlicher Sicht kann diese Gestaltung Vorteile bieten, da der Barwert des vorbehaltenen Nießbrauchs wird mit dem Wert des übertragenen Vermögens unmittelbar verrechnet wird. Hierdurch sinkt die schenkungsteuerliche Belastung.