Nießbrauchsgestaltungen sind ein beliebtes Instrument der Vermögensnachfolge. Neben den erbschaft- und schenkungsteuerlichen Themen sind auch die ertragsteuerlichen Folgen zu beachten. Der BFH hat aktuell zur Frage entschieden, ob eine steuerneutrale Betriebsübertragung nach § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG auch dann möglich ist, wenn die Übergeberin sich den Nießbrauch an der einzigen wesentlichen Betriebsgrundlage vorbehält und diese weiterhin gewerblich nutzt. Besonderheit im Fall war außerdem, dass der Gewerbebetrieb nicht von der Übergeberin selbst betrieben wurde, sondern im Rahmen einer Betriebsverpachtung an einen Dritten überlassen wurde.
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