Kurzfassung
Im Dezember 2015 führte der Kläger für seine Arbeitnehmer eine Weihnachtsfeier durch, an welcher 31 der angemeldeten 32 Personen teilnahmen. Die Feier fand in einem angemieteten Kochstudio statt. Dort bereiteten die Teilnehmer unter Anleitung von zwei Köchen gemeinsam das Abendessen zu, welches sie anschließend zusammen verzehrten. Für das "Kochevent für 32 Personen" wurden dem Kläger noch im Dezember 2015 folgende Leistungen in Rechnung gestellt:
(inklusive Personal und Miete für fünf Stunden): 2.880,00 €
Getränke: 465,90 €
zwei Stunden extra Miete: 400,00 €
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