Ausgabe 7/2010
Gesetzgebung vom 18.02.2010

Vorsteuerabzug für Gebäude nach dem Seeling-Modell wird 2011 abgeschafft

Der Rat der Europäischen Union hat am 22.12.2009 die Richtlinie 2009/162/EU verabschiedet (EU ABl. L 20/14 v. 15.01.2010). In der Richtlinie geht es um die Änderung verschiedener Bestimmungen der MwStSystRL. Für die Praxis von Bedeutung ist insbesondere die Korrektur beim Vorsteuerabzug in Bezug auf gemischtgenutzte Grundstücke als Reaktion des Gesetzgebers auf die Seeling-Rechtsprechung des EuGH.

1. Seeling-Rechtsprechung

Mit Urteil vom 08.05.2003 (Rs. C-269/00 - Seeling) hatte der EuGH festgestellt, dass bei einem gemischtgenutzten und vollständig dem Unternehmensvermögen zugeordneten Gebäude die private Nutzung eines Gebäudeteils als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist. Im Gegenzug ergibt sich daraus, dass die mit diesem Gebäude im Zusammenhang stehenden Vorsteuerbeträge voll abgezogen werden können.

Das BMF und später der Gesetzgeber haben auf das Seeling-Urteil dadurch reagiert, dass im Rahmen der Versteuerung der unentgeltlichen Wertabgabe die Gebäudeanschaffungs- bzw. Gebäudeherstellungskosten nur noch auf zehn statt bisher 50 Jahre verteilt werden dürfen. Der EuGH hat mit Urteil vom 14.09.2006 bestätigt (Rs. C-72/05 - Wollny), dass die Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf zehn Jahre mit dem EU-Recht vereinbar ist.

2. Änderung der MwStSystRL