Schnell können Unternehmen bei undurchsichtigen Lieferanten zu unfreiwilligen Mitfahrern in einem sog. Umsatzsteuerkarrusell werden. Der Ausstieg daraus kann durchaus zur harten Landung werden, insbesondere durch eine Aberkennung des Vorsteuerabzugs auf Eingangsrechnungen. In einem aktuellen Urteil hat sich der BFH mit dem Erfordernis der Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer befasst. In der Entscheidung ging es auch um die Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung auf entsprechende Fälle, insbesondere hinsichtlich der Frage, wann ein Vorsteuerabzug im Billigkeitswege noch möglich ist.
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|