Ausgabe 30/2022
Umsatzsteuer Aktuell vom 27.07.2022
FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 04.05.2022 - 2 K 2193/21, Rev. zugelassen

Vorsteuerabzug ohne ordnungsgemäße Rechnung

Der Neutralitätsgrundsatz verlangt, den Vorsteuerabzug zu gewähren, wenn die materiellen Anforderungen erfüllt sind. Dies gilt nach der Rechtsprechung des EuGH auch dann, wenn bestimmte formelle Anforderungen nicht erfüllt sind. Ein Vorsteuerabzug ohne Rechnung ist möglich, wenn die materiellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs bis zum Ablauf des Besteuerungszeitraums feststehen, für den der Vorsteuerabzug geltend gemacht wird.

FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 04.05.2022 - 2 K 2193/21, Rev. zugelassen

Die nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Klägerin hatte im September 2018 eine im Inland steuerbare Lieferung i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 UStG ausgeführt, so dass sie für das Streitjahr 2018 im Regelbesteuerungsverfahren gem. § 18 Abs. 3 UStG zu veranlagen war. Allerdings war die ursprünglich vom Leistenden erstellte Rechnung vom 12.12.2018 nicht ordnungsgemäß und berechtigte die Klägerin nicht zum Vorsteuerabzug. Denn die genannte Rechnung enthielt weder die der Umsatzsteuer zugrundeliegende Bemessungsgrundlage noch wies sie den anzuwendenden Steuersatz oder den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag aus. Am 23.01.2019 erstellte der Leistende eine korrigierte Rechnung an die Klägerin. Die Vorsteuerabzugsberechtigung aus dieser Rechnung war Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits.

Die Klage war begründet.