Ausgabe 35/2020
Thema der Woche vom 26.08.2020
BFH, Urt. v. 29.04.2020 - XI R 14/19

Vorsteuerberichtigung bei einem in Abschnitten errichteten Gebäude

Wird ein Wirtschaftsgut nach Anschaffung oder Herstellung und Vorsteuerabzug für diese Kosten nicht mehr für zum Vorsteuerabzug berechtigende Umsätze verwendet, kann es zu einer Vorsteuerberichtigung nach § 15 UStG kommen. In einem aktuellen Urteil hat der BFH nun Stellung zur Vorsteuerberichtigung bei einem in mehreren Bauabschnitten errichteten Gebäude genommen. In diesem Zusammenhang hat er auch zur Frage Stellung genommen, ab welchem Zeitpunkt ein "Wirtschaftsgut" i.S.d. § 15a UStG vorliegt.

BFH, Urt. v. 29.04.2020 - XI R 14/19

Rechtlicher Rahmen

  • Ändern sich bei einem Wirtschaftsgut, das nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet wird, innerhalb von fünf Jahren (zehn Jahren bei Gebäuden) ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse, ist für jedes Kalenderjahr der Änderung ein Ausgleich durch eine Berichtigung des Abzugs der auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten entfallenden Vorsteuerbeträge vorzunehmen.
  • Nach § 44 Abs. 2 Satz 1 UStDV kann jedoch die Verpflichtung zu einer Berichtigung entfallen, wenn sich bei einem Wirtschaftsgut in einem Kalenderjahr die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse um weniger als 10 % geändert haben. Allerdings gilt dies nicht, wenn der Berichtigungsbetrag 1.000 € übersteigen würde.

Der Urteilsfall