Wird ein Wirtschaftsgut nach Anschaffung oder Herstellung und Vorsteuerabzug für diese Kosten nicht mehr für zum Vorsteuerabzug berechtigende Umsätze verwendet, kann es zu einer Vorsteuerberichtigung nach § 15 UStG kommen. In einem aktuellen Urteil hat der BFH nun Stellung zur Vorsteuerberichtigung bei einem in mehreren Bauabschnitten errichteten Gebäude genommen. In diesem Zusammenhang hat er auch zur Frage Stellung genommen, ab welchem Zeitpunkt ein "Wirtschaftsgut" i.S.d. § 15a UStG vorliegt.
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