Ausgabe 50/2022
Umsatzsteuer Aktuell vom 14.12.2022
BMF-Schreiben v. 22.11.2022 - III C 2 - S 7316/19/10003 :002

Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG bei Saldierung der Vorsteuer

Mit Urteil vom 01.02.2022 - V R 33/18 hat der BFH entschieden, dass die Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 1 UStG einen ursprünglichen Vorsteuerabzug voraussetze (Leitsatz 1). Ein solcher könne sich in den Fällen des § 13b UStG a.F. aus der Saldierung der Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 2 Satz 1 UStG a.F. mit dem Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG ergeben (Leitsatz 2).

Zur Anwendung dieses Urteils vertritt die Verwaltung folgende Auffassung:

Neben den vom BFH entschiedenen Fällen eines Übergangs der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG und einem korrespondierenden Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG gelten die Grundsätze auch für andere Fälle einer denkbaren Vorsteuersaldierung, z.B. einen innergemeinschaftlichen Erwerb nach § 1a UStG mit einem korrespondierenden Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG.

Weiterhin betrifft die Entscheidung alle Vorsteuerberichtigungen nach § 15a UStG.

Im UStAE wurde in Abschn. 15a.1 der Absatz 4 dementsprechend wie folgt gefasst:

"(4) Die Vorsteuerberichtigung setzt einen ursprünglichen Vorsteuerabzug voraus. Dieser kann sich auch aus einer in der Steuererklärung nicht ausdrücklich angegebenen Saldierung der Umsatzsteuer mit einem korrespondierenden Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 oder 4 UStG ergeben."

BMF-Schreiben v. 22.11.2022 - III C 2 - S 7316/19/10003 :002