Ausgabe 20/2022
Umsatzsteuer Aktuell vom 20.05.2022
FG Köln, Urt. v. 16.03.2022 - 2 K 2086/21, Rev. eingelegt (Az. beim BFH: XI B 34/22)

Vorsteuervergütungsanspruch trotz unvollständiger Angaben im Vergütungsantrag

Der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer hat den Vorsteuervergütungsantrag nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung über das in dem Mitgliedstaat, in dem der Unternehmer ansässig ist, eingerichtete elektronische Portal dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Fehlen in einem Vergütungsantrag Angaben zur Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers, hat das BZSt die fehlenden Informationen den dem Vergütungsantrag beigefügten Rechnungen zu entnehmen.

FG Köln, Urt. v. 16.03.2022 - 2 K 2086/21, Rev. eingelegt (Az. beim BFH: XI B 34/22)