Schon seit April 2007 können gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten Wahltarife anbieten, die als Selbstbehaltstarife in begrenzter Höhe oder Kostenerstattungstarife ausgestaltet sind. In einem aktuellen Urteil des BFH vom 06.06.2018 - X R 41/17 ging es um die Frage, wie Prämienzahlungen der Krankenkasse aus einem solchen Vertrag steuerlich zu würdigen sind und welche Auswirkung auf den Sonderausgabenabzug des Versicherten besteht.
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|