Ausgabe 7/2013
Thema der Woche vom 14.02.2013

Wann dürfen bei betrieblichen Fahrzeugen Privatfahrten unterstellt werden?

Der BFH hat in seinem Urteil vom 04.12.2012 - VIII R 42/09 praxisrelevante Erläuterungen ausgeführt, inwieweit der Anscheinsbeweis bei der 1-%-Listen preisregelung bei einer privaten Dienstwagennutzung angewendet werden darf. Dabei wurden drei Kernaussagen getroffen:

  1. Der Beweis des ersten Anscheins, der für eine private Nutzung des betrieblichen Pkw spricht, ist jedenfalls dann entkräftet, wenn für private Fahrten andere Fahrzeuge im vergleichbaren Status und Gebrauchswert zur Verfügung stehen. Notwendig ist jedoch kein identischer privater Pkw, um den Anscheinsbeweis zu entkräften. Daher darf es sich lediglich um nicht ungleichwertige Fahrzeuge handeln, worauf der BFH aber nicht näher eingeht.
  2. Das Finanzamt hat den Anscheinsbeweis mit zuverlässigen Beweismitteln zu begründen und die private Nutzung im beanstandeten Zeitraum zu belegen.
  3. Sofern ein Kraftfahrzeugsteuerbescheid existiert, aus dem eine Steuerfestsetzung nur für einen bestimmten Zeitraum ersichtlich ist, und das Fahrzeug nur während dieses Zeitraums auf den Betrieb zugelassen ist, kommt eine private Pkw-Nutzung theoretisch nur für dieses Zeitfenster, nicht aber während des gesamten Kalenderjahres in Betracht.