Ausgabe 3/2018
Thema der Woche vom 16.01.2018
BMF-Schreiben v. 13.12.2017 - III C 3 - S 7015/16/10003

Was ändert sich im UStAE zum Jahreswechsel?

Das BMF hat den UStAE zum Jahreswechsel 2017/2018 geändert und in einigen Punkten an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Seit der letzten grundlegenden Anpassung im Jahre 2016 ergangene Rechtsprechung war zum Teil noch nicht eingearbeitet, aber bereits im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Außerdem sah das BMF gewisse redaktionelle Unschärfen im geltenden UStAE, die beseitigt werden mussten.

BMF-Schreiben v. 13.12.2017 - III C 3 - S 7015/16/10003

Abschn. 1.5 UStAE - Geschäftsveräußerung

Mit Urteil vom 03.12.2015 - V R 36/13 hatte der BFH sich mit der Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG auseinandergesetzt. In dem Sachverhalt hatte der bisherige Unternehmer sein Unternehmen auf einen Erwerber übertragen. Die Übertragung umfasste das gesamte Unternehmensvermögen mit Ausnahme des Anlagevermögens. Dies wurde auf einen Dritten übertragen, der das Anlagevermögen dem Erwerber unentgeltlich zur Verfügung stellte. Der BFH nimmt hier nur im Verhältnis zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber des übrigen Unternehmensvermögens eine Geschäftsveräußerung an. Hinsichtlich des Erwerbers des Anlagevermögens liegt keine Geschäftsveräußerung i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG vor. Das BMF hat den UStAE in Abschn. 1.5 Abs. 3 Satz 5 f. entsprechend angepasst.

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