Das BMF hat den UStAE zum Jahreswechsel 2017/2018 geändert und in einigen Punkten an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Seit der letzten grundlegenden Anpassung im Jahre 2016 ergangene Rechtsprechung war zum Teil noch nicht eingearbeitet, aber bereits im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Außerdem sah das BMF gewisse redaktionelle Unschärfen im geltenden UStAE, die beseitigt werden mussten.
Mit Urteil vom 03.12.2015 -
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