Ausgabe 8/2014
Thema der Woche vom 20.02.2014

Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen

Das BMF hat mit Schreiben vom 05.02.2014 - IV D 3 - S 7279/11/10002 auf die Rechtsprechung des BFH zum Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei den Bauleistungen reagiert. Das Ministerium rückt von seiner bisherigen Rechtsauffassung im Zusammenhang mit § 13b UStG ab und folgt der Rechtsprechung des BFH. Im Urteil vom 22.08.2013 - V R 37/10 legt der BFH § 13b Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 5 UStG einschränkend aus. Danach wechselt die Steuerschuldnerschaft nur dann, wenn der Leistungsempfänger die an ihn erbrachte Bauleistung wiederum seinerseits zur Erbringung einer Bauleistung verwendet. Bislang war die Ansicht der Finanzverwaltung, dass § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG auf Bauleistungen anzuwenden ist, wenn der Leistungsempfänger nachhaltig Bauleistungen erbrachte. Es kam nicht darauf an, dass die empfangene Bauleistung auch in einen Bauleistungsumsatz auf der Ausgangsseite mündete (vgl. Abschn. 13b.3 Abs. 10 UStAE a.F.).