Wechsel
der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen
Mit Schreiben vom 08.05.2014
- IV D 3 - S 7279/11/10002-03 (BStBl I 2014, 823) hatte das BMF
ein weiteres Schreiben zur Problematik des Wechsels der Steuerschuldnerschaft bei
Bauleistungen angekündigt. Offen war bislang, ob der leistende
Unternehmer zum Steuerschuldner wird, wenn dem Leistungsempfänger
zu Unrecht gezahlte Umsatzsteuer durch die Finanzverwaltung erstattet
wird. In diesem Zusammenhang wurde diskutiert, ob dem leistenden
Unternehmer Vertrauensschutz zu gewähren ist. Mit Schreiben vom
31.07.2014 - IV A 3 - S 0354/14/10001, IV D 3 - S 7279/11/10002
hat das BMF nunmehr diese Frage beantwortet. Sofern der Leistungsempfänger
(z.B. ein Bauträger) sich die nach § 13bUStG vermeintlich geschuldete
Steuer erstatten lässt, wird der Subunternehmer als Leistender
in Anspruch genommen. Dazu ist eigens in § 27 Abs. 19UStG eine
Abwicklungsvorschrift eingeführt worden.
Ausgangssituation
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