Die Daten zur Anlage EÜR sind grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Nach der geltenden Verwaltungsregelung besteht eine Pflicht zur Verwendung einer standardisierten Anlage EÜR und elektronischen Übermittlung an das Finanzamt, wenn
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|